ÖGB-Schwerpunkt: Armut und soziale Ausgrenzung
Definitionen:
Ab wann ist jemand armutsgefährdet?
Armutsgefährdung wird im Allgemeinen als ein Mangel an Ressourcen definiert und bemisst sich an der Einkommenssituation des Haushaltes. Als armutsgefährdet oder von Armutsrisiko betroffen werden jene Personen bezeichnet, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommens liegt. Laut EU-SILC 2008 gilt derzeit ein Einpersonenhaushalt, der mit weniger als 11.406 Euro pro Jahr (951 Euro pro Monat) auskommen muss, als armutsgefährdet.
Auf Basis von EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions) werden jährlich Daten zu Armut und sozialer Eingliederung vorgelegt.
Wie wird (manifeste) Armut definiert?
Armut bedeutet, dass ein niedriges Einkommen mit einer sichtbar benachteiligten Lebenslage einhergeht. D.h., dass der Zugang zu einem gewissen Lebensstandard und damit verbundenen Gütern eingeschränkt ist. Erzwungene Mangel können sein: regelmäßige Zahlungen nicht rechtzeitig begleichen zu können, bei Bedarf keine neue Kleidung kaufen zu können, Wohnung nicht angemessen warm halten zu können, keine notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche, kein abwechslungsreiches Essen kaufen zu können, etc.
Neben der materiellen Dimension, spielt aber auch die immaterielle eine wesentliche Rolle. Denn von Armut betroffene Personen werden daran gehindert, am gesellschaftlichen Geschehen voll teilzunehmen.
Welche Personengruppen sind besonders stark von Armut betroffen?
Zu den Risikogruppen zählen: Ein-Eltern-Haushalte, Mehrpersonenhaushalte mit drei und mehr Kindern, alleinlebende Pensionistinnen, Personen ohne EU/EFTA-Staatsbürgerschaft und Personen mit Pflichtschule als höchstem Bildungsabschluss.
Was bedeutet „soziale Ausgrenzung"?
Soziale Ausgrenzung ist ein Prozess, durch den bestimmte Personen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und durch ihre Armut an der vollwertigen Teilhabe gehindert werden. Beispiele: keine Teilnahme
an Schulschikursen oder Freunde oder Verwandte nicht regelmäßig zum Essen einladen zu können
Was bedeutet „soziale Eingliederung"?
Soziale Eingliederung bezeichnet den Prozess, in dem Menschen die Mittel und Chancen erhalten, sich wirtschaftlich, sozial und kulturell in der Gesellschaft zu integrieren.
Die Ergebnisse aus EU-SILC 2008:
Armutsgefährdungsquote (Indikator für soziale Eingliederung):
- 12,4 Prozent der österreichischen Bevölkerung (rd. 1 Million)
Armutsgefährdungsquote von Personen im erwerbstätigen Alter (20-64 Jahre):
- Insgesamt: 11%
- Männer: 10%
- Frauen: 12%
Armutsgefährdungsquote von PensionistInnen (65+ Jahre):
- Insgesamt: 15%
- Pensionisten: 12%
- Pensionistinnen: 17%
Manifeste Armut:
- betrifft 6% der Bevölkerung (niedriges Einkommen und benachteiligte Lebenslage treten gleichzeitig auf)
Armutsgefährdungsschwelle (monatliches Einkommen):
- Einpersonenhaushalt: 951 Euro
- 2-Personenhaushalt: 1.426 Euro
- Familie mit 1 Kind: 1.711 Euro
- Familie mit 2 Kindern: 1.996 Euro
- Familie mit 3 Kindern: 2.281 Euro
- Alleinerziehend mit 1 Kind: 1.236 Euro
- Alleinerziehend mit 2 Kindern: 1.521 Euro
Besonders von Armut betroffene Gruppen/Armutsgefährdungsquote:
- Ausländ. Staatsbürgerschaft (nicht EU/EFTA): 30%
- Ein-Eltern-Haushalt: 29%
- Alleinlebende Frauen mit Pension: 24%
- Max. Pflichtschule: 22%
- Eingebürgert: 21%
- Alleinlebende Frauen ohne Pension: 20%
- Mehrpersonenhaushalt + mind. 3 Kinder: 20%
Armutsgefährdungsquote bei Erwerbstätigen und Arbeit Suchenden:
- Arbeit Suchende: 43%
- Erwerbstätige: 5%
Armutsgefährdungsquote vor Sozialtransfers:
Die Armutsgefährdungsquote ohne Sozialleistungen (inkl. Pensionen) läge bei 43% (statt 12,4%). Sozialleistungen reduzieren also das Armutsgefährdungsrisiko um mehr als zwei Drittel und sichern Teilhabechancen.
Die Forderungen des ÖGB:
- Anhebung der Nettoersatzrate bei der Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe auf den europäischen Durchschnitt
- Entfall der Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe
- Umsetzung der Ausbildungsgarantie und die Aufstockung überbetrieblicher Ausbildungsplätze
- Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung
- Verwirklichung von bundesweit beitragsfreien Kinderbetreuungsplätzen für Menschen mit geringem Einkommen



